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  1. #1
    Apfelknutscherin Avatar von Caro
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Hallo Chess mit Frauchen und Herrchen,

    ich gehöre auch zur Zunft der Nichtjagenden, aber soweit ich informiert bin, ist das Ländersache mit dem Jagdgesetz. Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege.
    Schau doch mal hier, vielleicht hilft es dir weiter:

    http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/...Stand_2007.pdf

    LG
    Caro mit dem Mottenkind Caaya und dem Zimtkeks Cinnamon & Cosmo ganz tief im Herzen


    Man sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhls zulegen - der muss schliesslich auch mit jedem Arsch klar kommen.

  2. #2
    suifeng
    Gast

    Lächeln AW: Hundehalter VS Jäger

    Hallo!

    Egal ob Recht oder Unrecht, wenn dein Hund von Schrot getroffen wird, ist es nicht mehr rückgängig zu machen.

    Neben dem Bundesjagdgesetzt hat jedes Land, wie Caro schrieb, sein eigenes.

    Der Teil über den Jagdschutz schaut für Schleswig-Holstein so aus:

    § 21
    Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
    zu §§ 23 , 25 Bundesjagdgesetz)

    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

    Personen anzuhalten, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder sonst jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, ihnen gefangenes und erlegtes Wild, Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Jagd- und Fanggeräte, zur Jagd abgerichtete Tiere abzunehmen sowie ihre Identität festzustellen;

    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-, Blinden-, Behindertenbegleit-, Such-, Rettungs- und Diensthunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von den Berechtigten bestimmungsgemäß eingesetzt werden, auch wenn sie sich dabei vorübergehend der Einwirkung der sie führenden Person entzogen haben.

    (2) Die Jagdausübungsberechtigten können Inhaberinnen und Inhabern einer schriftlichen Jagderlaubnis die Ausübung der Befugnis nach Absatz 1 Nr. 2 gestatten. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
    Quelle

    Verständnisvolle Grüße
    Nicole

  3. #3
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    Avatar von chess
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    hallo suifeng,

    danke für Deine rasch getippten Zeilen bezüglich meines Problemes.
    Aus dieser Info kann ich eindeutig entnehmen..dass bestimmte Dinge gegeben sein müssen, bevor einer das Feuer auf meinen Hund eröffnet...da unser Hund aber bis jetzt keinerlei Wild oder ähnliches aufgespürt, verfolgt oder sogar gerissen hat..kann ich die Ansage der Brüder leider nicht nachvollziehen...Sollte dies jemals passieren..muss ich mit den Konsequenzen rechnen, dass ist uns beiden klar...damit es soweit nicht kommt, kommt Hund jetzt für immer an die Leine...ob ich jedoch den Hundekot auf dem Feld entfernen werde...wie hier der ein oder andere fordert, kann und will ich nicht versprechen...es regnet seit Tagen bei uns hier..der Boden ist tief auf dem Acker, und ich würd somit nur einen Flurschaden provozieren...

    Dir auch ein frohes Weihnachtsfest


    Zitat Zitat von suifeng Beitrag anzeigen
    Hallo!



    Egal ob Recht oder Unrecht, wenn dein Hund von Schrot getroffen wird, ist es nicht mehr rückgängig zu machen.

    Neben dem Bundesjagdgesetzt hat jedes Land, wie Caro schrieb, sein eigenes.

    Der Teil über den Jagdschutz schaut für Schleswig-Holstein so aus:



    Quelle

    Verständnisvolle Grüße
    Nicole

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von baerbel.baumann
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Zitat Zitat von chess Beitrag anzeigen
    hallo suifeng,

    danke für Deine rasch getippten Zeilen bezüglich meines Problemes.
    Aus dieser Info kann ich eindeutig entnehmen..dass bestimmte Dinge gegeben sein müssen, bevor einer das Feuer auf meinen Hund eröffnet...da unser Hund aber bis jetzt keinerlei Wild oder ähnliches aufgespürt, verfolgt oder sogar gerissen hat..kann ich die Ansage der Brüder leider nicht nachvollziehen...Sollte dies jemals passieren..muss ich mit den Konsequenzen rechnen, dass ist uns beiden klar...damit es soweit nicht kommt, kommt Hund jetzt für immer an die Leine...ob ich jedoch den Hundekot auf dem Feld entfernen werde...wie hier der ein oder andere fordert, kann und will ich nicht versprechen...es regnet seit Tagen bei uns hier..der Boden ist tief auf dem Acker, und ich würd somit nur einen Flurschaden provozieren...

    Dir auch ein frohes Weihnachtsfest
    Hallo,
    gehört jetzt nicht zum Thema, aber aus den Feldern mußte die Kacke nicht raustun. Aus den Wiesen schon bzw nicht reinlassen, wenn das Kacken noch nicht erledigt ist.
    Die Felder werden ca 10 cm über dem Boden geschnitten, das heißt Kaktus bleibt liegen. die Wiesen ca 2-4 cm. d.h. Kaktus ist im Mähgut.

    Ich würde mich wegen der Jäger an den Landkreis wenden und den Oberjagdberechtigten informieren. Die Jäger haben nur das Recht die Jagd auszuüben, aber nicht das Recht Polizei zu spielen. Manch tun wirklich wie die neuen Großgrundbesitzer. Sind sie aber nicht.

    Ich würde jeden Vorfall anzeigen, alle Eltern aufhetzten, deren Kinder bedroht oder beschimpft wurden das ebenfalls zu tun. Nur wenn viele Beschwerden kommen, sieht man das es an den Brüdern liegt und nicht an Euch, die ihr Euch womöglich über "ehrbare Jägersleut aufregt".

    Wobei ich denke, dass ihr wirklich wie oben beschrieben aufpassen müßt. Nicht dass Aussgage gegen Aussage steht.

    Bei uns haben wir zum Glück ein ganz gutes Verhältnis zur Jägerschaft.

    viele Grüße
    Bärbel + Issa

  5. #5
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Oh man, die A*** sterben nicht aus.

    Vorweg, ich bin ein absoluter Gegner von frei in der Gegend herumlaufenden Hunden die Wild stören, beeinträchtigen, hetzen oder ähnliches. Das ist in meinen Augen das allerletzte und zeigt wie verantwortungslos manche Hundehalter gegenüber anderen Kreaturen sind.

    ABER, ich bin auch ein absoluter Gegner von "sogenannten Jägern" die ihre Profilneurosen gegenüber Hundehaltern ausleben deren Hunde nicht unter die oben genannte Kategorie fallen. Ich schreib extra "sogenannte Jäger" denn die verdienen keine andere Bezeichnung.

    Das hier zeigt es genau:


    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
    Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
    gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
    bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur
    Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen,
    Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier
    erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd,
    wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten
    Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich
    in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten
    bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blindenund
    Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden
    Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes ihrer Einwirkung
    entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und
    für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

    Das heißt, dass deinem Hund beim "aufs Feld kacken" nichts passieren darf. Das Wegmachen empfinde ich aber als Selbstverständlichkeit, denn z.B. Kühe finden Hundesch*** im Futter nicht wirklich prickelnd.

    Nur - das ihm nichts passieren darf, bedeutet nicht, dass es bei solchen Idioten nicht passiert.
    ICh würde mich bei der Gemeinde und der unteren Jagdbehörde (ich weiss nicht ob das in Bayern auch so heißt) beschweren, denn sowas kann und darf nicht sein. Das dient meiner Meinung nach auch zum Schutz der anderen "richtigen Jäger" die unter solchen Deppen indirekt auch leiden.

    Meine Meinung

    Waldmaus

  6. #6
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Hallo Waldmaus!

    Danke für Deine Meinung! Auch ich hab mir schon überlegt, ob ich nicht bei der zuständigen Jagdbehörde Meldung machen soll.. melden macht frei..(alter Spruch in der Bundeswehr)...

    Anbei muss ich doch nochmals erwähnen, dass unser Chess bis jetzt noch nicht einmal ein Reh, einen Hasen oder ähnliches gesehen hat...würde es dazukommen...bin ich mir sicher das sich der Hund problemlos abrufen lässt...es gab schon Situationen wo dies ohne Probleme funktioniert hat....immerhin versuchen wir alles mit guter Zusammenarbeit der Hundeschule, solchen Situationen gewachsen zu sein....

    Danke nochmals

    Frohe Weihnachten


    Zitat Zitat von Waldmaus Beitrag anzeigen
    Oh man, die A*** sterben nicht aus.

    Vorweg, ich bin ein absoluter Gegner von frei in der Gegend herumlaufenden Hunden die Wild stören, beeinträchtigen, hetzen oder ähnliches. Das ist in meinen Augen das allerletzte und zeigt wie verantwortungslos manche Hundehalter gegenüber anderen Kreaturen sind.

    ABER, ich bin auch ein absoluter Gegner von "sogenannten Jägern" die ihre Profilneurosen gegenüber Hundehaltern ausleben deren Hunde nicht unter die oben genannte Kategorie fallen. Ich schreib extra "sogenannte Jäger" denn die verdienen keine andere Bezeichnung.

    Das hier zeigt es genau:


    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,
    Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung
    gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch
    bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur
    Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen,
    Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier
    erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd,
    wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten
    Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich
    in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten
    bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blindenund
    Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden
    Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes ihrer Einwirkung
    entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und
    für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

    Das heißt, dass deinem Hund beim "aufs Feld kacken" nichts passieren darf. Das Wegmachen empfinde ich aber als Selbstverständlichkeit, denn z.B. Kühe finden Hundesch*** im Futter nicht wirklich prickelnd.

    Nur - das ihm nichts passieren darf, bedeutet nicht, dass es bei solchen Idioten nicht passiert.
    ICh würde mich bei der Gemeinde und der unteren Jagdbehörde (ich weiss nicht ob das in Bayern auch so heißt) beschweren, denn sowas kann und darf nicht sein. Das dient meiner Meinung nach auch zum Schutz der anderen "richtigen Jäger" die unter solchen Deppen indirekt auch leiden.

    Meine Meinung

    Waldmaus

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    Avatar von chess
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Vielen Dank für die Info!

    werde mich gleich mit dem Regelwerk auseinander setzen...

    Euch frohe Weihnachten




    ote=Caro Klus;290144]Hallo Chess mit Frauchen und Herrchen,

    ich gehöre auch zur Zunft der Nichtjagenden, aber soweit ich informiert bin, ist das Ländersache mit dem Jagdgesetz. Man möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege.
    Schau doch mal hier, vielleicht hilft es dir weiter:

    http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/...Stand_2007.pdf

    LG[/quote]

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