
Zitat von
theodor
Hallo,
habe z. Zt. das Bayrische Landesjagdgesetz nicht greifbar, weiss aber das sinngemäß alle Bundesländer ähnlich formulieren und begründen.
Sollte es sich um ein Naturschutzgebiet handeln, so ist der Hund auf dem Weg
an der Leine zu führen.
Sollte es normaler Wald sein, so gibt es zusätzlich ein Landesforstgesetz das
ein Betreten des Waldes regelt.
Hier gibt es jedoch in den einzelnen Ländern starke Abweichungen.
Wie dem auch sei, Vorsicht ist angeraten, selbst wenn du dich im Recht befindest.
Tip!
Besuch doch mal die Untere Jagdbehörde und berichte über deine Erlebnisse mit
den grünen Brüdern. Schildere auch, daß du dich und deinen Hund bedroht fühlst.
Wer weis wie viel Beschwerden schon da vorliegen ?
Gruss aus Frechen
Theo
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