Hallo theo,

danke für Deine Zeilen. Ich werde mich mit Sicherheit bei der zuständigen Jagdbehörde schriftlich so wie mündlich beschwerden...immerhin ist mir mit einem Abschuss meines Hundes gedroht worden, obwohl keinerlei Gründe für so eine Sache vorliegen...mir tut es nur leid für all die Jäger da draussen, die Ihr Hobby oder sogar Ihren Beruf mit Hirn und Verstand ausüben...denn grossartig aufhören werde ich nicht mehr wenn die das Wort Jäger..oder Jagd höre...

danke nochmals...Dir und Deiner Familie, wenn vorhanden so wie Eurem Hund(en), ein schönes Fest..und einen guten Rutsch.


Zitat Zitat von theodor Beitrag anzeigen
Hallo,
habe z. Zt. das Bayrische Landesjagdgesetz nicht greifbar, weiss aber das sinngemäß alle Bundesländer ähnlich formulieren und begründen.
Sollte es sich um ein Naturschutzgebiet handeln, so ist der Hund auf dem Weg
an der Leine zu führen.
Sollte es normaler Wald sein, so gibt es zusätzlich ein Landesforstgesetz das
ein Betreten des Waldes regelt.
Hier gibt es jedoch in den einzelnen Ländern starke Abweichungen.
Wie dem auch sei, Vorsicht ist angeraten, selbst wenn du dich im Recht befindest.
Tip!
Besuch doch mal die Untere Jagdbehörde und berichte über deine Erlebnisse mit
den grünen Brüdern. Schildere auch, daß du dich und deinen Hund bedroht fühlst.
Wer weis wie viel Beschwerden schon da vorliegen ?

Gruss aus Frechen

Theo