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  1. #1
    suifeng
    Gast

    Lächeln AW: Hundehalter VS Jäger

    Hallo!

    Egal ob Recht oder Unrecht, wenn dein Hund von Schrot getroffen wird, ist es nicht mehr rückgängig zu machen.

    Neben dem Bundesjagdgesetzt hat jedes Land, wie Caro schrieb, sein eigenes.

    Der Teil über den Jagdschutz schaut für Schleswig-Holstein so aus:

    § 21
    Befugnisse der Jagdschutzberechtigten
    zu §§ 23 , 25 Bundesjagdgesetz)

    (1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

    Personen anzuhalten, die in einem Jagdbezirk unberechtigt jagen oder sonst jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, ihnen gefangenes und erlegtes Wild, Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Jagd- und Fanggeräte, zur Jagd abgerichtete Tiere abzunehmen sowie ihre Identität festzustellen;

    wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-, Blinden-, Behindertenbegleit-, Such-, Rettungs- und Diensthunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von den Berechtigten bestimmungsgemäß eingesetzt werden, auch wenn sie sich dabei vorübergehend der Einwirkung der sie führenden Person entzogen haben.

    (2) Die Jagdausübungsberechtigten können Inhaberinnen und Inhabern einer schriftlichen Jagderlaubnis die Ausübung der Befugnis nach Absatz 1 Nr. 2 gestatten. § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.
    Quelle

    Verständnisvolle Grüße
    Nicole

  2. #2
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    hallo suifeng,

    danke für Deine rasch getippten Zeilen bezüglich meines Problemes.
    Aus dieser Info kann ich eindeutig entnehmen..dass bestimmte Dinge gegeben sein müssen, bevor einer das Feuer auf meinen Hund eröffnet...da unser Hund aber bis jetzt keinerlei Wild oder ähnliches aufgespürt, verfolgt oder sogar gerissen hat..kann ich die Ansage der Brüder leider nicht nachvollziehen...Sollte dies jemals passieren..muss ich mit den Konsequenzen rechnen, dass ist uns beiden klar...damit es soweit nicht kommt, kommt Hund jetzt für immer an die Leine...ob ich jedoch den Hundekot auf dem Feld entfernen werde...wie hier der ein oder andere fordert, kann und will ich nicht versprechen...es regnet seit Tagen bei uns hier..der Boden ist tief auf dem Acker, und ich würd somit nur einen Flurschaden provozieren...

    Dir auch ein frohes Weihnachtsfest


    Zitat Zitat von suifeng Beitrag anzeigen
    Hallo!



    Egal ob Recht oder Unrecht, wenn dein Hund von Schrot getroffen wird, ist es nicht mehr rückgängig zu machen.

    Neben dem Bundesjagdgesetzt hat jedes Land, wie Caro schrieb, sein eigenes.

    Der Teil über den Jagdschutz schaut für Schleswig-Holstein so aus:



    Quelle

    Verständnisvolle Grüße
    Nicole

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von baerbel.baumann
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    Standard AW: Hundehalter VS Jäger

    Zitat Zitat von chess Beitrag anzeigen
    hallo suifeng,

    danke für Deine rasch getippten Zeilen bezüglich meines Problemes.
    Aus dieser Info kann ich eindeutig entnehmen..dass bestimmte Dinge gegeben sein müssen, bevor einer das Feuer auf meinen Hund eröffnet...da unser Hund aber bis jetzt keinerlei Wild oder ähnliches aufgespürt, verfolgt oder sogar gerissen hat..kann ich die Ansage der Brüder leider nicht nachvollziehen...Sollte dies jemals passieren..muss ich mit den Konsequenzen rechnen, dass ist uns beiden klar...damit es soweit nicht kommt, kommt Hund jetzt für immer an die Leine...ob ich jedoch den Hundekot auf dem Feld entfernen werde...wie hier der ein oder andere fordert, kann und will ich nicht versprechen...es regnet seit Tagen bei uns hier..der Boden ist tief auf dem Acker, und ich würd somit nur einen Flurschaden provozieren...

    Dir auch ein frohes Weihnachtsfest
    Hallo,
    gehört jetzt nicht zum Thema, aber aus den Feldern mußte die Kacke nicht raustun. Aus den Wiesen schon bzw nicht reinlassen, wenn das Kacken noch nicht erledigt ist.
    Die Felder werden ca 10 cm über dem Boden geschnitten, das heißt Kaktus bleibt liegen. die Wiesen ca 2-4 cm. d.h. Kaktus ist im Mähgut.

    Ich würde mich wegen der Jäger an den Landkreis wenden und den Oberjagdberechtigten informieren. Die Jäger haben nur das Recht die Jagd auszuüben, aber nicht das Recht Polizei zu spielen. Manch tun wirklich wie die neuen Großgrundbesitzer. Sind sie aber nicht.

    Ich würde jeden Vorfall anzeigen, alle Eltern aufhetzten, deren Kinder bedroht oder beschimpft wurden das ebenfalls zu tun. Nur wenn viele Beschwerden kommen, sieht man das es an den Brüdern liegt und nicht an Euch, die ihr Euch womöglich über "ehrbare Jägersleut aufregt".

    Wobei ich denke, dass ihr wirklich wie oben beschrieben aufpassen müßt. Nicht dass Aussgage gegen Aussage steht.

    Bei uns haben wir zum Glück ein ganz gutes Verhältnis zur Jägerschaft.

    viele Grüße
    Bärbel + Issa

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