Hi,

das mit der "Konkretisierung" eines Gesetzes, in diesem Fall § 17 TSchG ist nicht so einfach und wohl auch nicht wirklich wünschenswert. Die "weite" Fassung:

"...ohne vernünftigen Grund..."

läßt der Rechtsprechung die Möglichkeit durch Auslegung des Begriffes eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen hierzu zu treffen, die dann wieder die Richtung vorgeben, wie weitere Entscheidungen begründet und gefällt werden können. Das ganze nennt sich "Rechtsfortbildung" und führt dazu, dass auch ein "altes Gesetz" modern interpretiert und angewendet werden kann.

Was aber eher das Problem darstellen dürfte, ist die Frage, wer bemerkt die Verstöße gegen das TSchG, wer zeigt sie an und wie wird so ein Fall gehandhabt. Aus mehreren Jahrzehnten Praxis kann ich nur sagen, dass ich noch kein Mandat geführt habe, in dem es um die Verletzung des TSchg ging. Aber dazu braucht es sicher eine große Nähe zum Tierschutz, die ich so nicht habe.

Was mich wirklich erschüttert, ist, dass es offenbar immer wieder Tötungen gibt, die in keiner Weise gesundheitlich oder wegen einer offensichtlichen und nicht anders zu bewältigenden Gefahr indiziert waren. An die die das hier gepostet haben geht daher meine Frage: Wurden diese Sachverhalte angezeigt? Wenn ja, wisst ihr, was danach passierte? Habt ihr oder würdet ihr selbst sowas angezeigt/anzeigen?

Wieder mal nachdenkliche Grüße, Frank