@Juchhu: Ich bin kein Jurist, aber bezieht sich Notwehr nicht auf Menschen?

Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.
Ich weiß nicht, ob Notwehr sich auch auf Sachen bezieht. Hunde werden doch rechtlich gesehen als Sachen behandelt. Mir wurde mal ein Hund gestohlen und das war Diebstahl und keine Entführung.

Wenn ein Angreifer (Mensch) hinter einem Zaun steht, den er nicht überwinden kann und mich anpöbelt, dann kann ich ihn doch nicht einfach mit Pfefferspray einnebeln. Es muss schon eine Gefahr von dem Angreifer ausgehen, oder nicht?