















Danke Ulli,
dass du hier meinen Denkfehler klargelegt hast.
Nun schreibt aber die TE, dass dieses Hund Haltergespann schon dem OA und anderen HHn unangenehm bekannt ist.
Das sollte die Halterin des Hundes wirklich schnellstens veranlassen, das Grundstück für deren Hund ausbruchsicher zu machen, Tor zu. Wenn nicht, dann ist das entweder Ignoranz oder grob fahrlässig. Hier hätte ich als Geschädigter vermutlich auch das Problem, dass deren Haftpflicht, sofern überhaupt vorhanden, für einen etwaigen Schaden eintritt.
In diesem Fall hat sich anscheinend ein Verhalten des Hundes gefestigt, weil eben die Halterin in der Vergangenheit nicht darauf reagiert hat. Und hier wäre es mir furzegal, warum der Hund das gemacht hat und vermutlich wieder machen wird (bis er halt mal an den richtigen Hund kommt). Derartige Hundehalter finde ich gnadenlos Sch...e.
Trotzdem freue ich mich, dass Welpi samt TE mit dem Schrecken davon gekommen sind...
LG
Heike
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Lesezeichen