Hallo Renate,

wir haben zwar ein Haus und wohnen aber in einer Mietwohnung .
Mal ganz vorne weg. Dein Vermieter kann Dir die Hundehaltung nicht verbieten. (übrigens auch nicht, wenn es in Deinem Mietvertrag steht, da unzulässig -> neue Gesetzgebung). Ausnahme: Dein Hund stellt eine enorme Lärmbelästigung oder irgendeine Gefahr für die anderen Mieter dar. Wir hatten in der kurzen Zeit, in der wir in der Wohnung (100qm + kleiner Garten) wohnen auch schon Probleme.
LUCA hat in den ersten Tagen, an denen er in der neuen Wohnung mal allein bleiben musste gewinselt und dann ist der Rüpel immer in den Garten der Nachtbarin gelaufen auf der Suche nach jagbaren Katzen :-(. Ich habe der Hausverwaltung die Sachlage erklärt, mich einsichtig gezeigt und jetzt haben wir einen hohen Zaun :-) und einen schlafenden Hund am vormittag :-).

Lass DIch auf keinen Fall entmutigen. Die Bedingungen, die Ihr Euren Süßen bietet sind traumhaft (für viele andere Halter) und wenn Du möchtest, kann ich Dir gern den Gesetzestext raussuchen.

Viele Grüße

Katja & LUCA