Hallo,

also ich habe in unserem Mietvertrag nochmals nachgelesen und da steht drin, dass haustierhaltung der Genehmigung bedarf, im Regelfalle aber zugestimmt wird. Ausserdem habe ich nach einer Anfrage bei der übergeordneten Stelle unserer wohnbaugesellschaft folgende mail erhalten:
"Nein, ein generelles Hundehaltungsverbot gibt es nicht.

Jedoch müssen Sie die Haltung von Hunden in unseren Wohnungen
individuell von Ihrem Mieterbetreuer vor Ort genehmigen lassen.
Ihre Genehmigungsanfrage wird in Abhängigkeit von der Hunderasse,
-größe und Wohnungsumfeld und -größe geprüft."

Als wir hier von unserer örtlichen Hausverwaltung die Ablehnung erhielten waren als Gründe angegeben: Verschmutzung durch Hunde, da die Hundehalter den Tieren die Füße vor bdem Btreten des Hauses die Füße nicht abputzen und dass es zu Lärmbelästigung kommt, da viele Hunde zu lange alleine zu Hause sind und bellen oder jaulen.

Bei uns ist das nicht der Fall, da mein Mann ja ganztags zu Hause ist - vielleicht gelingt es ja dann unserer Anwältin, die wir jetzt mal prophylaktisch eingeschaltet haben, dass wir die Genehmigung erhalten. Man hofft halt zuerst immer auf eine gütliche Einigung - aber wenn das halt nicht möglich ist.

Wir haben uns dann aber auch gefragt, wie es denn mit den Erwachsenen und Kindern zu halten ist, die mit schmutzigen Schuhen die Wohanlage betreten.

Verschutzung der !Gartenanlage" ist eigentlich auch nicht möglich, da es eigentlich keine richtige Gartenanlage gibt und wir - wenn wir aus der Haustür kommen in knapp 2 Moanten im Wald sind.

Wünsch euch einen schönen Tag

Renate47