Hallo Renate!

Nachdem ich auch einer der "bösen" Hausverwalter bin, muß ich Dir leider sagen, daß die Aussage von Katja so pauschal leider nicht gilt.

Wie in Ponderosa´s Link angegeben kommt es hier hauptsächlich auf die Formulierung zum Thema Tierhaltung in Eurem Mietvertrag an.

Wenn Du willst kannst Du mir gerne per pn den entsprechenden Auszug aus Eurem Mietvertrag zukommen lassen und ich kann Dir dazu die aktuelle Rechtslage durchgeben.

Was Euch zu Gute kommt, ist die Tasache, daß es schon mehrere andere Hunde im Haus gibt, nätürlich vorausgesetzt, daß diese vom Eigentümer gestattet wurden. Dann muß er nämlich auch dem neuen Mieter den Hund erlauben (gem. LG Berlin/LG Köln und LG Hamburg).

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig damit weiterhelfen!

Viele Grüße

Petra & Abuu, die auch in einer 60 m² großen Wohnung glücklich miteinander leben