Hallo,

leider bin ich jetzt im Büro und habe meine ganzen Unterlagen zu Hause.
Hatte mich sehr genau darüber erkundigt und deshalb erstmal die Pauschalaussage losgelassen.

Im u.g. Link aber trotzdem folgendes gefunden:
"Der Mieter hat ein Mehrfamilienhaus bezogen und möchte sich einen Hund anschaffen. Allerdings muß nach dem Mietvertrag der Vermieter die Haustierhaltung genehmigen. Nun lehnt der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung ab, obwohl im Haus bereits mehrere Familien einen Hund haben. Kann er das?
--------------------------------------------------------------------------------
Nein, wenn man davon ausgeht, daß er rechtsmißbräuchlich handelt. Grundsätzlich muß er auch Ihnen den Hund erlauben, es sei denn, er hat sachliche Gründe, auf die er seine Verweigerung stützen kann (z.B. weil der Mieter einen sogenannten Kampfhund halten will)."


und weiter:
Im Mietvertrag ist Haustierhaltung generell verboten. Darf der Vermieter den Mieter so beschränken und ist eine solche Bestimmung rechtlich überhaupt zulässig?
--------------------------------------------------------------------------------
Ein solches generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist allein schon deshalb unwirksam, weil dann auch die Haltung von Kleintieren wie Ziervögel, Meerschweinchen, Hamster oder Zwergkaninchen verboten wären. Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung kann insoweit rechtlich keinen Bestand haben.



Also, wenn Hundehaltung in Deinem Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde, dann kann er die Abschaffung verbieten. Wenn aber nur Haustierhaltung (das, was ich meinte) verboten wurde, ist dieses Verbot unwirksam.
Aber ich schau nochmal genau nach und liefer Dir die §en.

Bis später
Katja