Hallo Silli!

Also die Chancen stehen meines Erachtens ganz gut für Euch! Einmal ungeachtet der Tatsache, daß ich die Gültigkeit der Klauses des generellen Tierhalteverbotes, die ja ohnehin unwirksam ist, unter den Voraussetzungen für sehr fragwürdig halte, stand in Eurem Mietvertrag an dieser Stelle ursprünglich sicherlich, daß die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

Dann gilt das von mir unten Geschriebene, wonach er willkürlich nur Euch die Hundehaltung verbieten würde, wodurch er rechtsmissbräuchlich handelt. Da gilt dann der Grundsatz "gleiches Recht für Alle", es sei denn, eine Zustimmung könnte aus gewichtigem Grund, wie z.B. Allergie eines Nachbarn oder eine konkrete Gefährdung durch Euren Hund nicht erteilt werden.

Ich gehe mal davon aus, daß Euer Vermieter befürchtet, von Eurem Hund würde während des Alleineseins in der Wohnung eine Ruhestörung durch z.B. Bellen ausgehen und er will sich durch das Verbot einfach nur möglichen Ärger mit Euren Nachbarn ersparen. Am besten, Ihr fragt Euren Vermieter mal nach seinen Beweggründen für das Verbot, vielleicht könnt Ihr ihm ja seine Befürchtungen nehmen...

@ Renate

Das oben geschriebene kann Dir vielleicht auch schon hilfreich sein! Die Begründung zur Ablehnung der Tierhaltung würde mich allerdings sehr interessieren. Schicke mir bitte mal die Einzelheiten zu!

Viele Grüße und viel Erfolg

Petra

p.S. Ich hoffe, ich habe mich insgesamt verständlich ausgedrückt. Man verfällt bei diesem Thema nämlich sehr leicht in unverständliches "Juristendeutsch"