solange nicht eindeutig daraus hervorgeht, in welcher höhe der erlös der notfallorga zu gute kommt, kann man eine "gewinnabsicht" nicht ausschließen.
solange nicht eindeutig daraus hervorgeht, in welcher höhe der erlös der notfallorga zu gute kommt, kann man eine "gewinnabsicht" nicht ausschließen.
Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
George Bernard Shaw (1856 - 1950)
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