Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
einem Wirbeltier
a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Absatz 1. sollte nachvollziehbar sein, obwohl die Definition 'vernünftig' so mannigfach ist wie Sterne am Himmel einer wunderschönen Vollmondnacht.
Absatz 2. dagegen? Sorry, aber da kommt mir nicht nur Brechreiz auf, sondern der Gedanke an gequirlte *******!
.....
was stört dich genau an dieser regelung?
cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!
Lesezeichen