Eine kurze Frage: Gibt es bei Zwingerhaltung gewisse "Normen", die einzuhalten sind? Sprich, kann ich jemanden dazu gesetzlich "zwingen" (hört sich irgendwie blöd an...), seinen Hund wenigstens einen gewissen Freiraum zuzugestehen?
Es gibt hier einen DSH, der von seinem Besitzer in einem selbstgebastelten Verschlag gehalten wird. Dieser Verschlag ist gerade mal hoch genug, dass der Hund aufrecht drin stehen kann (ca. die Höhe einer Couchlehne...)
Ich schätze mal die Maße (Länge, Breite) auf ca. 2,50 x 1,20 m. Und in diesem Nichts ist noch ne klitzekleine Hundehütte drin. Hier fristet er sein Dasein... Wird ein Mal am Tag kurz herausgelassen.
Ursprünglich angeschafft für seine Tochter. Der zweite Hund (klein und älter) wird "normal" im Haus gehalten.
Dagegen muß man doch etwas machen können??? Reden hilft da leider nicht...


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