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Thema: Hundezwinger

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Nikita333
    Registriert seit
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    56
    Beiträge
    2.951

    Standard AW: Hundezwinger

    Eine kurze Frage: Gibt es bei Zwingerhaltung gewisse "Normen", die einzuhalten sind? Sprich, kann ich jemanden dazu gesetzlich "zwingen" (hört sich irgendwie blöd an...), seinen Hund wenigstens einen gewissen Freiraum zuzugestehen?

    Es gibt hier einen DSH, der von seinem Besitzer in einem selbstgebastelten Verschlag gehalten wird. Dieser Verschlag ist gerade mal hoch genug, dass der Hund aufrecht drin stehen kann (ca. die Höhe einer Couchlehne...)
    Ich schätze mal die Maße (Länge, Breite) auf ca. 2,50 x 1,20 m. Und in diesem Nichts ist noch ne klitzekleine Hundehütte drin. Hier fristet er sein Dasein... Wird ein Mal am Tag kurz herausgelassen.
    Ursprünglich angeschafft für seine Tochter. Der zweite Hund (klein und älter) wird "normal" im Haus gehalten.

    Dagegen muß man doch etwas machen können??? Reden hilft da leider nicht...


    Melanie, Themba und Nala

    - mit Klein-Elwood für immer im Herzen .....

  2. #2
    Cathy
    Gast

    Standard AW: Hundezwinger

    Huhu Melanie,

    schau mal hier, §6 TierSchHuV - Einzelnorm

    Versuch das Ordnungsamt oder das Vetamt dahin zu bekommen, du wirst aber hartnäckig sein müssen, nehme ich an .

    LG Cathy

    je nach Verschlag auch noch interessant : http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__5.html
    Geändert von Cathy (01.07.2012 um 19:57 Uhr)

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