war da nicht was mit 8m² pro Hund Mindestgröße? Und Dauerzwingerhaltung ist eh no go.In den Durchführungsbestimmungen zum TSchG ist das ja schon geregelt. Also ab zum Veterinäramt und einen hinschicken.
war da nicht was mit 8m² pro Hund Mindestgröße? Und Dauerzwingerhaltung ist eh no go.In den Durchführungsbestimmungen zum TSchG ist das ja schon geregelt. Also ab zum Veterinäramt und einen hinschicken.
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
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