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Thema: Freiraum für einen Hund

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  1. #1
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Off-Topic:

    Zitat Zitat von Thomas R Beitrag anzeigen
    Wer bestimmt denn was ein Weg ist?
    Das ist zuweilen recht ... individuell.
    So zumindest unser Resümee, als wir zu Pferd mit Hund bei Fuß einen Waldweg entlangkamen und von einem Herrn, der sich als Jagdaufseher bezeichnete, beschieden wurden, dass a) der Hund im Wald angeleint zu sein habe (hat er nicht, s.o.) und wir uns b) auf dem Weg, auf dem wir waren, nicht bewegen dürften, da er kein Weg sei (nur, dass der Allrader des Herrn, nachdem er tiefe Spuren in ebendiesen nichtexistenten Weg gezogen hatte, auf eben diesem nichtexistenten Weg herumstand ...) Ähh, ... ja!

    War aber wenigstens nicht "unser" Revier, also haben wir ihn reden lassen und sind weitergeritten.
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  2. #2
    letum non omia finit Avatar von Chappyxxs
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Hm,

    ich hab so den Eindruck, dass Mensch dazu neigt, das die Bedürfnisse seines Hundes den eigenen entsprechend zu definieren. Und das sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung *schmunzel*

    Das Bedürfnis nach "Freiraum" fällt da sicher auch drunter.
    Du siehst Leinenzwang als Quälerei. Andere nicht.
    Du hast den Eindruck, Pia leidet. Ich z.B. hab den Eindruck, Sam kommt für die Zeit auch an der Schlepp prima zurecht.
    So ist das ;-)

    Ist übrigens interessant, dass Du fehlenden Freiraum und Leinenpflicht in einen Zusammenhang stellst.
    Auf die Idee wäre ich so direkt nicht gekommen. Ich hatte "Freiraum für einen Hund" direkt mit "Zeit für einen Hund" assoziiert.
    Das ist nämlich ein viel größeres Problem bei uns, mit zwei kleinen Kindern, Haus, Beruf und Ehegatte ;-)
    Trust is earned. We can`t just hand it over.

  3. #3
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
    Off-Topic:



    Das ist zuweilen recht ... individuell.
    So zumindest unser Resümee, als wir zu Pferd mit Hund bei Fuß einen Waldweg entlangkamen und von einem Herrn, der sich als Jagdaufseher bezeichnete, beschieden wurden, dass a) der Hund im Wald angeleint zu sein habe (hat er nicht, s.o.) und wir uns b) auf dem Weg, auf dem wir waren, nicht bewegen dürften, da er kein Weg sei (nur, dass der Allrader des Herrn, nachdem er tiefe Spuren in ebendiesen nichtexistenten Weg gezogen hatte, auf eben diesem nichtexistenten Weg herumstand ...) Ähh, ... ja!

    War aber wenigstens nicht "unser" Revier, also haben wir ihn reden lassen und sind weitergeritten.
    Ja, das mit dem Wegerecht ist nicht so einfach. Ich habe zusammen mit Juristen für unsere BikeGuide-Ausbildung im Mountainbike Verband Deutschland das Wegerecht für Radfahrer der 16 einzelnen Bundesländern analysiert. Was auf der einen Seite der Grenze (z.B. NRW) erlaubt ist, ist bereit beim Betreten (dem Befahren gleichgestellt) von RLP verboten.

    Der Jagdaufseher kann mit seiner Aussage, was das Berittrecht dieses Weges anging, durchaus Recht gehabt haben.

    In § 22 des LWaldG RLP steht in Abs. 3


    ...

    (3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten Im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung Im Sinne des Satzes 2.

    ...
    Das bedeutet in RLP im Umkehrschluss: Keine entsprechende Beschilderung/Markierung, keine Nutzungsrecht als Reiter und/oder Radfahrer. So ist der Pfälzer Wald eines der schönes Wander- und 'Radfahrreviere' Deutschlands. Doch leider dürfen die Mountainbiker nicht auf den markierten Wanderwegen sich bewegen, da sie trotz Markierung nicht für explizit fürs Radfahren freigegeben sind. Wie gesagt "dürfen".
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

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