Hallo Mandy
Wenn ich die LHV von NRW richtig im Kopf habe, dann besagt die, dass Hunde von einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile anzuleinen sind.

Owohl sie sich im Ton vergriffen haben, sind deine Nachbarn damit wohl eindeutig im Recht.

Wir sollten als Hundehalter nicht immer nur Toleranz einfordern.

gruß
uwe