NEIN!
innerhalb zusammenhängender WOHN-Bebauung sind auch 20/40er angeleint zu führen, was ich auch für sinnvoll halte.
Das hat sich auch mit dem neuen HUndegesetz (!) nicht geändert.
Lockerer zu sehen ist die Straßensatzung macher Kommunen, die im gesamten Stadtgebiet, also auch in Industriegebieten und öffentlichen Parks etc. Leinenzwang vorschreibt. Hier gibt es Urteile, die belegen, dass sich HUndehalter nicht immer und überall informieren können wo sie dürfen und wo nicht. Voraussetzung für Freilauf sollte aber immer ein gut abrufbarer, kontrollierbarer HUnd sein.
Mandy, du als HUndehalterin sorgst mit für das Renommeé aller Hundehalter und da ist nunmal , mitunter auch zähneknirschend, Rücksicht, Höflichkeit und agieren auf der legalen Seite gefragt.
Du warst klar im Unrecht. Schlimmstenfalls kann die Gute dich anzeigen und mit Ordnungsstrafen der teuren Sorte rechnen. Geh mal ohne Hund hin und erkläre ihr, dass du falsch informiert warst, es in Zukunft richtig machen wirst. Gleichzeitig erzähle ihr von den vielen Anfeindungen und
Beschneidungen der Bürgerrechte, denen HUndehalter seit 2 Jahren ausgesetzt sind, um deine harsche Reaktion zu erklären und entschuldige dich. Langfristig hast du und andere Halter, denen die Dame noch begegnen wird mehr davon. Und....es tut nicht weh!
so bittend liebe Grüße
Feli


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