


Ob du das auch noch denkst, wenn es dein Gesicht ist, oder das Gesicht von deiner Frau/deinem Kind?@ heins
wow, da kann nur man froh sein, dass nicht jeder Jäger ist und/oder eine Waffe zu Hand hat
Ich kann für meinen Teil nur sagen: FALLS mir sowas passieren würde:
1.Ich könnt es meiner Familie nicht zumuten, bis zur Klärung der Frage woher das kommt, mit dem Hund zusammenzuleben. Und ich wollte es auch nicht.
2.Ich kenne derzeit niemand, dem ich so einen Hund bis zur Klärung anvertrauen könnte oder wollte. Da bliebe dann nur Tierheim (wenn die ihn nehmen).
Ich bin mir auch nicht sicher, dass ich, wenn sich ein Hund in ein Kind oder einen Menschen den ich liebe verbeisst, soviel "Impulskontrolle" hätte dann noch auf die körperliche Unversehrtheit des Hundes zu achten oder ob es mir in diesem Moment nicht sch***egal wäre ob er es übersteht...
Waldmaus
(die als Kind selbst mal von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde und weiß wie weh das tut)
Also Sorry Leute,
aber irgendwie vestehe ich Euch nicht. Für die Frage: "Einschläfern? und wenn ja, wann?",
gibt es vom Gesetzgeber eine juristische Rahmendefinition. An dieser Stelle hängt ihr mich ab, denn wenn definiet ist unterwelchen Umständen, also auch WANN, eingeschläfert werden darf, über was diskutiert ihr eigentlich ?
Hier grob in der Übersicht: Quelle Wiki
Als Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet man die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.
Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.
§ 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:
„Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.
Gruss
Hallo,
ich bezweifle das ich Deine Frage hinreichend beantworten kann, denn da wo man Diskussionraum finden will, findet man ihn oder gestaltet ihn. Natürlich unterliegen solche Formulierungen den Ermessensspielräumen, aber zum Glück nicht unseren und nicht in dieser Bandbreite wie man sie in den 130 Antworten dieses Thread findet.
Zurück zu Deiner Frage.
Wenn der Fall "Oder schon vorher?" dann, das ist definiert > Auf Anordnung einer Behörde als Mittel der Gefahrenabwehr.
Das Wort Anordnung macht vieles "einfacher" es überspringt nämlich die Entscheidung des Ermessenspielraums und Ordnet an, in diesem Falle, zu töten.
Aus Agressivität nur noch im Zwinger > (ausschlieslich ?) halte ich dann schon ebenfalls für eine scheerwiegende Beeinträchtigung des Artspezifischen Verhaltens, nur wage ich fast zu Behaupten das diese konstruierte Annahme des "nur noch immer Zwinger haltbar" auch genügend Vorgeschichte für "Oder schon vorher" enthält.
Desweiteren bliebe, aus meiner Sicht, dann zu bewerten ob die Situation des "nur noch im Zwinger" sich ausschlieslich auf die Unerziehbarkeit des Hundes zurück führen läßt (was auch Krankheiten sein können) oder aber ob auch ein gewisses Potential im Handlungsumgang des Besitzers zu seinem Hund vorhanden ist.
Über Mittel und Methoden im letzten falle weiss ich nicht bescheid.
Von daher Vorsicht mit dem Versuch die Sachverhalte immer so zu modelieren das es in jedem Falle einer Einzelfall Entscheidung bedarf.
Diese sind Abhängig vom jeweiligen Betrachter nie gerecht.
Gruss Frank
Vorweg:
es sollte kein pers. Angriff auf dich sein, bitte nicht so verstehen !
Alles weitere im Text!
So Frank, alles nicht böse gemeint.
Ich denke nur im Gegensatz zu dir, sollte man eben schon immer den Einzelfall betrachten!
Und es gibt meiner Meinung nach einen gewissen Spielraum um ein gesundes Tier einschläfern zu können ! (auch wenn man das tunlichst vermeiden sollte solange das Tier noch Lebensqualität hat)
Ich brauche mir nur eine Schauergeschichte ausdenken zum TA fahren der meine Angaben für glaubhaft hält und schon ist der Hund tod...... passiert täglich mehr als einmal !!!!
Wir müssen auch nicht auf einen Nenner kommen, aber interessant fand ich deine Beiträge schon, darum meine Nachfrage !![]()
Wie wahr, Sybille...
Aus meinem weiteren Umfeld, zugegebenermaßen einiges vom Hörensagen aus mehreren Quellen: Zwei Hündinnen einer relativ einschlägigen Rasse (nein, kein Listenhund), die alleine nicht problematisch waren, im Doppelpack aber durchaus nicht mehr mit anderen Hunden sozialkompatibel waren. Dazu ein Herrchen mit völlig übersteigerten Selbstvorstellungen, der wohl meinte, dass ihm der Schniedel abfällt, sobald einer der Hunde an die Leine genommen wird. Ergebnis waren einige Beißvorfälle mit anderen Hunden und es schwebten auch Anzeigedrohungen im Kleinstadtraum. Ich hab um die zwei immer einen Riesenbogen gemacht, der Hund meiner Freundin wurde von den zweien richtig ungut zugerichtet.
Und große Überraschung: Beide Hunde (die eine nicht älter als sechs) zeitgleich von einer mysteriösen Krankheit dahingerafft. Offizielle Version...
Inoffizelle empörte Version eines Tierarztes: "Der war ja erst bei mir und wollte die beiden eingeschläfert haben. Hab ich aber abgelehnt. Hat er doch einen gefunden, der es ihm macht!"
Der Herr läuft wieder mit einem Junghundemodell der gleichen Rasse herum, das bereits langsam wieder kleinstadtbekannt ist - weil schon im Junghundealter ziemlich aggressiv gegenüber anderen Hunden. Der Herr scheint anzustacheln...
Wie lange das Mädchen wohl lebt?
Liebe Grüße
Susanne mit Bukoko
Das Intro deines Beispiels ist sicher sehr aktuell; nicht klären zu können an was der Biss liegt, mag im Bereich des möglichen liegen wird aber in deinem Beispiel unterstellt.
Danach beginnen Aufzählungen welche aus den Bereich Verantwortlichkeiten und Pflichtbewustsein des Halters kommen. Ich weiss nicht ob man hier sagen sollte "....und mal angenommen er geht nicht zum Tierarzt und auch nicht in die Hundeschule". Diese stellen die Vorrausetzung dafür dar, dass ein Hund mit dem ICH nicht mehr umgehen kann, im Zwinger sitzen bleibt und Andere zu dem Schluss kommen der hätte es doch tot besser als lebend.
Ist mir jetzt als logische Konsequenz etwas zu einseitig was die Wahrnehming der jeweiligen Pflichten betrifft.
Alternativ: Er gibt auf, gibt das Tier ab und wir alle, warscheinlich die meisten von uns jedenfalls geben diesem Individuum keine zweite Chance. Aus Angst, Unsicherheit fehlenden Sachverstand, jedoch in jedenfalle aus moralischen Schubladen.
Ergo > schläfern wir ihn wieder ein !
Ich glaube in beiden Fällen dieses Beispiels hat das Individuum Hund sein Leben dafür gegeben das wir entweder aus Kompetenzmangel in der Erziehung des Hundes die Segel streichen oder aber aus Vorverurteilung und Verunsicherung, also auch ein Kompetenzproblem, keine zweite Chance einräumen.
Jetzt muss mir nur noch jemand erklären nach wessen Maßstäben wird bewertet welches Schicksal schlimmer ist.
der Zwinger <> der Tod ?
die Qual der Krankheit <> der Tod?
nur noch drei Beine <> der Tod?
Vernachlässigung und Einsamkeit <> der Tod?
Menschen welche sich wünschen aus einer bestimmten Lebensituation befreit zu werden, haben dies oder können es noch kommunizieren.
Wer kommuniziert für diese Hunde? Nach welchen "Hundischen" Sachverstand und Ermessen des Leids?
Nach unserm Gefühl, unsere Vorstellung das Gleiche zu erleben!
Ist mein Gefühl des Lebens eines anderen Wesens wirklich relevant genug es Ihm zu nehmen?
Bei Qual der Krankheit können wir es noch am ehesten bemessen.
Noch abstrakter, These: Ich glaube kaum das sich alle Menschen in den KZ´s der Naziregime auf den Gang in die Vergasungslager auf den Weg zur Erlösung fühlten.
Die psychisch gesunde Natur hat Angst vorm sterben. Selbst unter Qual erträgt sie diese meist eher als den Tod.
Selbst bei kaum wahrnehmbarer Zukunft auf Verbesserung hängen vor allem wir Menschen am Leben.
Wenn wir soviel für das Leiden der anderer Empfinden wollen, sollten wir ihnen auch unsere Ängste zugestehen.
Dafür sind mir solche Entscheidungen über Leben und Tod zu schnell Routine.
Gruss


Frank, Deine Worte machen sehr nachdenklich und Du hast damit auch recht. Und ich glaube man denkt erst dann anders darüber nach, wenn man selbst in solcher Situation ist. Und dann auch noch differenziert: betrifft es meine Familie? oder bin ich (mehr oder weniger) allein um einem solchen Tier ohne Gefährdung Anderer gerecht zu werden?
Gruß Nadine


Und ich denke, unter folgenden Punkten ist eben das nicht mehr gegeben:
-permanentes Sichern durch Leine, Mauli bzw. anderes Zimmer (bei verschlossener Tür mit abgezogenem Schlüssel) bei Besuch
-Zwinger
-sicheres "Verwahren" (siehe oben) während der gesamten Arbeitszeit (Kundenbetrieb)
-kein Freilauf, es kann immer Jemand um die Ecke auftauchen
-isoliert von entweder Hund (d.h. er bleibt allein "verwahrt"), oder isoliert von Freunden, Feiern etc pp
-24h Sicherheit im Kopf, "macht in meiner Abweseheit Mann/Kind auch nicht die Tür auf?"; ist alles "verrammelt"?
Sicher würde mir mehr einfallen. Leute mit "Knallerhunden" werden verstehen was ich meine.
Gruß Nadine
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