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  1. #1
    GerdL
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von McQuag Beitrag anzeigen
    ...............
    @ Gerd zu Post Nr. 111

    was ich damit sagen will ist erneut, dass es auf uns und unsere Art und Weise ankommt mit unseren Hunden umzugehen, damit sie eben keine "Problemhunde" werden oder sich ändern können, auch, wenn wir uns darum kümmern.

    Liebe Grüße, Frank
    Auch auf die Gefahr hin, dir auf die Nerven zu gehen, ich meine keine Problemhunde.

    Wenn es sich für dich im EP so liest, tut es mir leid so undifferenziert hernageggangen zu sein. Spätestens im Beitrag #91 hatte ich das auch nochmal versucht darzustellen, den du ja abgetan hast, dass ich mich irre, mit dem was ich gemeint hatte (gelinde gesagt, erwarte ich nichtmal von meiner Frau, dass sie meine Gedanken lesen kann).

    Gruß
    Gerd

  2. #2
    SinaSina
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Hallo GerdL-Gerd und McQuag-Frank

    Könntet Ihr Euer Gerangel, wer der schönst, beste und klügste im Lande ist, nicht ein bisschen außen vor lassen?

    Ich finde, es ist ein überaus wichtiges, wenngleich auch ein sehr schwieriges Thema und finde es deshalb sehr gut von GerdL-Gerd, diesen Thread ins Leben gerufen zu haben.

    Meiner Ansicht nach wird darüber viel zu selten gesprochen, weil viele Menschen dieses Thema - bewusst oder unbewußt – ausblenden.

    Zitat Zitat von Bollerkopp Beitrag anzeigen
    Hallo, ich finde, das ist ein Thema wo man alles und nichts sagen kann. Ich tendiere zu NICHTS weil ich finde, dass es immer einer Einzelfallbetrachtung bedarf und man bei jeder getroffenen Entscheidung immer einen schalen Nachgeschmack hat. Gruß Regine
    Hallo Regine
    Dass jeder „Fall“ als Einzelfall angeschaut werden muss, sehe ich auch so.
    Sich deshalb aber nicht zu äußern, finde ich schade, denn diese Auseinandersetzung hier hilft an vielen Stellen weiter.

    Zum Beispiel wüsste ich jetzt als Leser – selbst als Nichtfrorumsmitglied - dass es hier einige Menschen gibt, denen ich in so einem Fall eine Pin schicken könnte mit der Bitte um Hilfe.

    Denen ich meinen Hund – zumindest vorübergehend und um die Situation erst einmal zu entschärfen – anvertrauen kann, bis sich meine ersten Gefühlswallungen gelegt haben
    Ist vielleicht auch gerade für Menschen wichtig, die nicht in einem Familienverband aufgefangen werden oder die nicht auf einen Familienverband zurückgreifen können.

    Ich finde es auch sehr entlastend für Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, zu lesen, andere haben das auch schon erlebt.

    Als ebenso entlastend für betroffene Menschen sehe ich es an, wenn sie lesen – du bist nicht das Ober a…loch, welches alles falsch gemacht hat.
    Wie schnell macht ein Mensch, der sich als Ober a…loch angeprangert sieht, alles mit sich im stillen Kämmerlein alleine aus, was ja auch Fehlentscheidungen mit sich bringen kann.

    Je offener und je kontroverser dieses Thema diskutiert wird, desto hilfreicher ist es für Betroffene.
    Weil es dann an irgendeiner Stelle einen Beitrag gibt, der ein „Gott sei Dank, stehe ich mit meinen Gedanken nicht alleine da“ bewirkt, was wiederum die Bereitschaft erhöht, sich anzuvertrauen und auseinanderzusetzen.

  3. #3
    GerdL
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von SinaSina Beitrag anzeigen
    Hallo GerdL-Gerd und McQuag-Frank

    Könntet Ihr Euer Gerangel, wer der schönst, beste und klügste im Lande ist, nicht ein bisschen außen vor lassen?
    .........
    Ja, das werde ich ab sofort sehr konsequent machen.

    Gruß
    Gerd

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
    Registriert seit
    15.10.2008
    Beiträge
    687

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    @ heins

    wow, da kann nur man froh sein, dass nicht jeder Jäger ist und/oder eine Waffe zu Hand hat
    Ob du das auch noch denkst, wenn es dein Gesicht ist, oder das Gesicht von deiner Frau/deinem Kind?

    Ich kann für meinen Teil nur sagen: FALLS mir sowas passieren würde:

    1.Ich könnt es meiner Familie nicht zumuten, bis zur Klärung der Frage woher das kommt, mit dem Hund zusammenzuleben. Und ich wollte es auch nicht.

    2.Ich kenne derzeit niemand, dem ich so einen Hund bis zur Klärung anvertrauen könnte oder wollte. Da bliebe dann nur Tierheim (wenn die ihn nehmen).

    Ich bin mir auch nicht sicher, dass ich, wenn sich ein Hund in ein Kind oder einen Menschen den ich liebe verbeisst, soviel "Impulskontrolle" hätte dann noch auf die körperliche Unversehrtheit des Hundes zu achten oder ob es mir in diesem Moment nicht sch***egal wäre ob er es übersteht...

    Waldmaus
    (die als Kind selbst mal von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde und weiß wie weh das tut)

  5. #5
    scharfr
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Also Sorry Leute,

    aber irgendwie vestehe ich Euch nicht. Für die Frage: "Einschläfern? und wenn ja, wann?",

    gibt es vom Gesetzgeber eine juristische Rahmendefinition. An dieser Stelle hängt ihr mich ab, denn wenn definiet ist unterwelchen Umständen, also auch WANN, eingeschläfert werden darf, über was diskutiert ihr eigentlich ?

    Hier grob in der Übersicht: Quelle Wiki

    Als Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet man die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.
    Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.
    § 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:
    „Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
    Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.

    Gruss

  6. #6
    Ridgeback Emma
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von scharfr Beitrag anzeigen
    Also Sorry Leute,

    aber irgendwie vestehe ich Euch nicht. Für die Frage: "Einschläfern? und wenn ja, wann?",

    gibt es vom Gesetzgeber eine juristische Rahmendefinition. An dieser Stelle hängt ihr mich ab, denn wenn definiet ist unterwelchen Umständen, also auch WANN, eingeschläfert werden darf, über was diskutiert ihr eigentlich ?

    Hier grob in der Übersicht: Quelle Wiki

    Als Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet man die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion einer tödlichen Dosis eines Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.
    Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.
    § 4 des Tierschutzgesetzes sagt aus:
    „Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
    Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.

    Gruss
    Der rote Satz ist entscheidend. Wann ist ein Tier soweit beeinträchtigt, dass es eigeschläfert werden darf?
    Kannst du diese Frage bitte beantworten?

    Wenn man es auf Grund von Agressivität nur noch im Zwinger halten kann? Oder schon vorher? Oder auch dann noch nicht?

  7. #7
    scharfr
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von Ridgeback Emma Beitrag anzeigen
    Der rote Satz ist entscheidend. Wann ist ein Tier soweit beeinträchtigt, dass es eigeschläfert werden darf?
    Kannst du diese Frage bitte beantworten?

    Wenn man es auf Grund von Agressivität nur noch im Zwinger halten kann? Oder schon vorher? Oder auch dann noch nicht?
    Hallo,

    ich bezweifle das ich Deine Frage hinreichend beantworten kann, denn da wo man Diskussionraum finden will, findet man ihn oder gestaltet ihn. Natürlich unterliegen solche Formulierungen den Ermessensspielräumen, aber zum Glück nicht unseren und nicht in dieser Bandbreite wie man sie in den 130 Antworten dieses Thread findet.

    Zurück zu Deiner Frage.

    Wenn der Fall "Oder schon vorher?" dann, das ist definiert > Auf Anordnung einer Behörde als Mittel der Gefahrenabwehr.
    Das Wort Anordnung macht vieles "einfacher" es überspringt nämlich die Entscheidung des Ermessenspielraums und Ordnet an, in diesem Falle, zu töten.

    Aus Agressivität nur noch im Zwinger > (ausschlieslich ?) halte ich dann schon ebenfalls für eine scheerwiegende Beeinträchtigung des Artspezifischen Verhaltens, nur wage ich fast zu Behaupten das diese konstruierte Annahme des "nur noch immer Zwinger haltbar" auch genügend Vorgeschichte für "Oder schon vorher" enthält.

    Desweiteren bliebe, aus meiner Sicht, dann zu bewerten ob die Situation des "nur noch im Zwinger" sich ausschlieslich auf die Unerziehbarkeit des Hundes zurück führen läßt (was auch Krankheiten sein können) oder aber ob auch ein gewisses Potential im Handlungsumgang des Besitzers zu seinem Hund vorhanden ist.
    Über Mittel und Methoden im letzten falle weiss ich nicht bescheid.

    Von daher Vorsicht mit dem Versuch die Sachverhalte immer so zu modelieren das es in jedem Falle einer Einzelfall Entscheidung bedarf.
    Diese sind Abhängig vom jeweiligen Betrachter nie gerecht.

    Gruss Frank

  8. #8
    Ridgeback Emma
    Gast

    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Vorweg:

    es sollte kein pers. Angriff auf dich sein, bitte nicht so verstehen !
    Alles weitere im Text!

    Zitat Zitat von scharfr Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bezweifle das ich Deine Frage hinreichend beantworten kann, muss auch nicht, ist ja eine freie Diskussion hier denn da wo man Diskussionraum finden will, findet man ihn oder gestaltet ihn stimmt. Natürlich unterliegen solche Formulierungen den Ermessensspielräumen, aber zum Glück nicht unseren und nicht in dieser Bandbreite wie man sie in den 130 Antworten dieses Thread findet.
    Das sehe ich schon anders. Der Hundehalter ist der, der den ersten Schritt macht, nämlich die Entscheidung trifft, einschläfern zu lassen. Und er wird einen TA findet der es tut, auch wenn der Hund niemals gebissen hat und kerngesund ist ! Leider. Er trifft aber auch auf andere TA und das lässt meinen Glauben aufrecht stehen.......

    Zurück zu Deiner Frage.

    Wenn der Fall "Oder schon vorher?" dann, das ist definiert > Auf Anordnung einer Behörde als Mittel der Gefahrenabwehr.
    Das Wort Anordnung macht vieles "einfacher" es überspringt nämlich die Entscheidung des Ermessenspielraums und Ordnet an, in diesem Falle, zu töten.


    Aus Agressivität nur noch im Zwinger > (ausschlieslich ?) halte ich dann schon ebenfalls für eine scheerwiegende Beeinträchtigung des Artspezifischen Verhaltens, nur wage ich fast zu Behaupten das diese konstruierte Annahme des "nur noch immer Zwinger haltbar" auch genügend Vorgeschichte für "Oder schon vorher" enthält.
    Nehmen wir an, ein hundehalter hat die einen schmerzahften Biss erlebt ohne Klären zu können warum (also keine Krankheit des Hundes) ist nicht bereits eine Hundschule aufzusuchen, weil man ja schon immer Hunde hatten und soetwas albernes nicht braucht und ist aber auf Grund seiner Einstellung strickt gegen das Einschläfern von gesunden Tieren da der Tod natürlich eintreten muss oder durch Gott geschehen muss (was irgendwie das gleiche wäre).
    Also kommt der Hund ins den Zwinger im Garten (vorher immer im Haus)..... Ist dieser Fall nun einer indem das einschläfern besser wäre für den Hund?

    Alternativ: dieser Hundehalter tut ihn nicht in einen Zwinger, sondern bringt ihn in das nächste döfliche Tierheim, dort sitzt er dann im Zwinger, haben will ihn keiner da groß, Rüde, gebissen, unverträglich mit Kindern und schon Älter ! Also kein Hund auf den sich alle stürzen !
    Wäre es ggf. besser für diesen Hund ihn zu erlösen oder soll er liegber die nächsten 5 Jahre im Käfig sitzen?

    Desweiteren bliebe, aus meiner Sicht, dann zu bewerten ob die Situation des "nur noch im Zwinger" sich ausschlieslich auf die Unerziehbarkeit des Hundes zurück führen läßt (was auch Krankheiten sein können) oder aber ob auch ein gewisses Potential im Handlungsumgang des Besitzers zu seinem Hund vorhanden ist.
    Über Mittel und Methoden im letzten falle weiss ich nicht bescheid.

    Von daher Vorsicht mit dem Versuch die Sachverhalte immer so zu modelieren das es in jedem Falle einer Einzelfall Entscheidung bedarf. Diese sind Abhängig vom jeweiligen Betrachter nie gerecht.

    Gruss Frank
    So Frank, alles nicht böse gemeint.
    Ich denke nur im Gegensatz zu dir, sollte man eben schon immer den Einzelfall betrachten!
    Und es gibt meiner Meinung nach einen gewissen Spielraum um ein gesundes Tier einschläfern zu können ! (auch wenn man das tunlichst vermeiden sollte solange das Tier noch Lebensqualität hat)

    Ich brauche mir nur eine Schauergeschichte ausdenken zum TA fahren der meine Angaben für glaubhaft hält und schon ist der Hund tod...... passiert täglich mehr als einmal !!!!

    Wir müssen auch nicht auf einen Nenner kommen, aber interessant fand ich deine Beiträge schon, darum meine Nachfrage !

  9. #9
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    Standard AW: Einschläfern? und wenn ja, wann?

    Zitat Zitat von scharfr Beitrag anzeigen
    Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann.

    Und ich denke, unter folgenden Punkten ist eben das nicht mehr gegeben:

    -permanentes Sichern durch Leine, Mauli bzw. anderes Zimmer (bei verschlossener Tür mit abgezogenem Schlüssel) bei Besuch
    -Zwinger
    -sicheres "Verwahren" (siehe oben) während der gesamten Arbeitszeit (Kundenbetrieb)
    -kein Freilauf, es kann immer Jemand um die Ecke auftauchen
    -isoliert von entweder Hund (d.h. er bleibt allein "verwahrt"), oder isoliert von Freunden, Feiern etc pp
    -24h Sicherheit im Kopf, "macht in meiner Abweseheit Mann/Kind auch nicht die Tür auf?"; ist alles "verrammelt"?

    Sicher würde mir mehr einfallen. Leute mit "Knallerhunden" werden verstehen was ich meine.

    Gruß Nadine

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