Also Sorry Leute,
aber irgendwie vestehe ich Euch nicht. Für die Frage: "Einschläfern? und wenn ja, wann?",
gibt es vom Gesetzgeber eine juristische Rahmendefinition. An dieser Stelle hängt ihr mich ab, denn wenn definiet ist unterwelchen Umständen, also auch WANN, eingeschläfert werden darf, über was diskutiert ihr eigentlich ?
Hier grob in der Übersicht: Quelle Wiki
Als
Einschläferung (
Euthanasie) bezeichnet man die schmerzlose Tötung von
Tieren. Diese Handlung wird von einem
Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die
Injektion einer tödlichen Dosis eines
Narkotikums, wie es in speziell dafür zugelassenen Tötungsmitteln enthalten ist.
Laut
Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren ohne zwingende Notwendigkeit nicht gestattet. Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier
nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder
Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet und strafbar.
§ 4 des
Tierschutzgesetzes sagt aus:
„Ein
Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. […] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich
Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur
Gefahrenabwehr angeordnet werden.
Gruss
Lesezeichen