Zitat Zitat von scharfr Beitrag anzeigen
Eine zwingende Notwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann.

Und ich denke, unter folgenden Punkten ist eben das nicht mehr gegeben:

-permanentes Sichern durch Leine, Mauli bzw. anderes Zimmer (bei verschlossener Tür mit abgezogenem Schlüssel) bei Besuch
-Zwinger
-sicheres "Verwahren" (siehe oben) während der gesamten Arbeitszeit (Kundenbetrieb)
-kein Freilauf, es kann immer Jemand um die Ecke auftauchen
-isoliert von entweder Hund (d.h. er bleibt allein "verwahrt"), oder isoliert von Freunden, Feiern etc pp
-24h Sicherheit im Kopf, "macht in meiner Abweseheit Mann/Kind auch nicht die Tür auf?"; ist alles "verrammelt"?

Sicher würde mir mehr einfallen. Leute mit "Knallerhunden" werden verstehen was ich meine.

Gruß Nadine