Zitat Zitat von dissens Beitrag anzeigen
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Ansonsten reden wir hier - nach meinem Gefühl zu viel - darüber, wie unmoralisch oder gar strafbar derjenige handelt, der sich entschließt, einen Hund nach einer schweren und beschädigenden Beißattacke einschläfern zu lassen.

Was aber passiert, was die "öffentliche Moral", die Rechtsprechung und letztlich das eigene Gewissen sagt, wenn der Hund am Leben bleibt und ERNEUT einen Menschen schwer verletzt, dem wird - wieder in meinen Augen - zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Oder ist dieser Fall a priori ausgeschlossen?

LG
Tina
Hallo Tina,

aber wir schläfern doch auch keine Menschen ein welche anderen Menschen schaden, erneut schaden könnten oder welche nachweislich andere Menschen getötet haben.

Mir erschliest sich der gravierende Unterschied in der Methodik der Vorsorglichen Gefahrenabwehr, nur aus dem Ursprung der ausübenden Gattung (Tier oder Mensch) als recht egoistisch. Ein Tier wird für ein solches (eventuell nur bevorstehendes) Vergehen getötet, innerhalb der Menschlichen Spezies haben wir grösste und meiner Ansicht nach auch berechtigte Bedenken, den Tod als Strafe zu verwenden.

Wer jetzt dazu sagt, es sind halt Tiere und keine Menschen, teilt nicht meine Meinung dazu. Obwohl man dieses Thema nicht endgültig klären kann. Ich denke halt evolutionär haben wir alle die gleichen Rechte.....nix höhere Art etc.

Gruss