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Feli,
ganz ehrlich: Mir wäre es lieb, wenn ...

1)... die Abstufung "Menschenleben vor Tierleben", die nicht nur ich persönlich vornehme, sondern die meines Wissens auch die Legislative und Judikative dieses Landes vornehmen, auch hier ... sagen wir ... in Betracht gezogen würde.
Es ging hier nicht um eine Abstufung der Wertigkeit von Leben, sondern um Möglichkeiten, Menschen zu finden, die -ganz allgemein - bereit sind straffällig zu werden. Also bitte nicht immer falsch verstehen wollen!
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2) ... Menschen, die mit dem Gedanken/Wunsch, andere Menschen vor Schäden an Gesundheit und Leben zu schützen, einen Hund einschläfern (lassen), nicht implizit oder explizit auf eine Stufe mit Auftragskillern oder deren Auftraggebern gestellt würden. Ich persönlich empfinde so etwas als ... nicht vereinbar mit einem guten Diskussionsstil.
siehe oben, was du vorwirfst habe ich nichtmal ansatzweise getan
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3) ... das TSchG dann bitteschön auch konkret herangezogen würde. DAS besagt nämlich (Quelle: http://www.rhodesian-ridgeback.org/g...hutzgesetz.pdf Unterstreichung durch mich)

Inwieweit die Sorge um bzw. Angst vor weiteren Attacken mit Beschädigungsabsicht und entsprechenden Folgen einen "vernünftigen" Grund darstellen, ist m.E. HIER vielleicht nicht zur Gänze geklärt, aber wenn ich eine einfach Google-Abfrage starte, scheinen doch einige solche Fälle vorzukommen. Hund eingeschläfert Biss - Google-Suche
Ich bezweifle stark, dass alle die Leute, die eine entsprechende Entscheidung getroffen bzw. die Tötung vorgenommen haben, deswegen verurteilt oder auch nur angezeigt wurden.
Es geht mir nur darum, dass eine Tötung nicht zwingend die einzige Möglichkeit ist, die Umwelt zu schützen. Maulkorb und Leine sind sicher eine der Alternativen. Mitunter ist eine Tötung die unaufwändigste "Lösung" und ja sowas verurteile ich ganz persönlich - musst ja meine Meinung nicht teilen aber bitte wengstens zulassen
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Ansonsten reden wir hier - nach meinem Gefühl zu viel - darüber, wie unmoralisch oder gar strafbar derjenige handelt, der sich entschließt, einen Hund nach einer schweren und beschädigenden Beißattacke einschläfern zu lassen.
siehst du und dieses, dein Gefühl akzeptiere ich auch. Ich sagte auch an anderer Stelle, dass jeder für sich selbst entscheiden muss wie er handelt, ich denke das hat was mit der Verantwortung zu tun,die jeder einzelne auf sich zu nehmen bereit ist.
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Was aber passiert, was die "öffentliche Moral", die Rechtsprechung und letztlich das eigene Gewissen sagt, wenn der Hund am Leben bleibt und ERNEUT einen Menschen schwer verletzt, dem wird - wieder in meinen Augen - zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Oder ist dieser Fall a priori ausgeschlossen?
die öffentliche Moral wechselt mir zu oft und ist zu leicht zu beeinflussen, als dass ich sie zur Grundlage der Maximen meines Tuns nehmen möchte. Der Rechtssprechung muss ich mich beugen, auch wenn ich deren Sinnhaftigkeit in vielen Bereichen anzweifle.Das eigne Gewissen ist der Punkt. Natürlich habe ich Sorge zu tragen, dass so etwas nicht passiert und erst recht kein 2. Mal!

LG Feli