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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Hallo Pete, begründe doch mal deine Aussage!
    marta & die berliner schnauzen
    (gsd gibt es in Berlin viele hundefreundliche Vermieter)
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  2. #2
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    ich würde mich nicht zu früh freuen. die leittragenden werden letztendlich die hunde sein. da wird der ein oder andere sich einfach nen hund nehmen weil sie denken....hach da kann ja nichts passieren...da gibt es dieses urteil und schwupps müssen sie feststellen das da der einzelfall geprüft wird und oh schreck der hund muss wieder weg.

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von galathee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

    Das freistehende Haus, mit Hof und Garten, ist an Hundehalter vermietet worden, allerdings mit bestimmten Auflagen. Der Hund war bereits sehr alt und wir haben vereinbart, dass dieser Hund mit einziehen darf. Die Genehmigung für einen evtl. Nachfolger habe ich mir vorbehalten und hätte diese nicht gegeben, wenn die Tierhaltung nicht ok gewesen wäre oder wenn ich hätte feststellen müssen, dass Türen etc. leiden bzw. der Hof voller Haufen liegt. Es war alles in bester Ordnung und da der Hund jetzt gestorben ist, habe ich die Mieter angesprochen und ihnen die Erlaubnis erteilt. Allerdings wollen sie aus Altersgründen keinen Hund mehr halten.

    Das BHG Urteil ist sicher kein Freischein und ein sauber formulierter Mietvertrag kann Hundehaltung nach wie vor ausschließen.
    Gruss, Galathee
    mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
    Ex-Nothund Garay des Portes da la Moria (*17.12.2011)
    und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin

  4. #4
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von galathee Beitrag anzeigen
    Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

    .
    Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



    Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

    Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
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  5. #5
    jalu-jindo
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

    Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

    Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

    Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.


    Barbara

  6. #6
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Da wir derzeit auch auf Neu-Wohnungssuche sind und morgen so Gott will endlich den Mietvertrag zu unserer Traumwohnung unterschreiben, mag ich mich auch äussern. Potentieller Vermieter ist übrigens ein Tierarzt.


    Ich verstehe Bedenken hinsichtlich Schäden an der gemieteten Wohnung durch Haustiere, aber Schäden können auch so mal passieren. Parfümflasche ins Waschbecken gefallen, Fliesensprung beim Dübbeln etc Vor solchen Missgeschicken ist doch keiner gefeiht. U.U. treten dann die jeweiligen Haftpflichtversicherungen ein. Und wer durch tierschutzrechtliche Tierhaltung Schäden provoziert, kann ja auch unabhängig von der Tierhaltung an sich kein wünschenswerter Mieter sein.

    Bisher ging von keiner meiner Hunde eine Belästigung oder gar eine Beschädigung aus, die das Mietverhältniss betreffen würde. Pippiflecken aufm Rasen mal ausgenommen.. Wobei Nachbarskatze sich hier auch gerne mal verewigt.
    Selbstverständlich ist es jedem selber überlassen, wem er seinen Wohnraum entgeldlich überlässt. Aber vielleicht entgeht einem ja dadurch auch eine solvente, zuverlässige Mieterschaft, die trotz Hund das fremde Eigentum hegt und pflegt.

    VG

    Verena
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  7. #7
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich finde es wirklich erschreckend wie viele HH ihre Wohnung nur an nicht HH bzw an sogar nur Tierlose Menschliche Geschöpfe vermieten würde.

    Man kann durchaus in einer kleinen Wohnung mit Hund leben (ich hatte mit meiner Hündin 45qm wohnfläche) nun leben wir auf ca. 200qm Wohnfläche und ich bemerke keinen unterschied. Sie schläft überwiegend Beschäftigung gibt es hier zwar drin die gab es eben vorher draußen.

    Ich finde eine kleine Wohnung kann durchaus auch mit großem Hund bewohnbar sein solange dieser ausreichend ausgelastet ist.
    Viele Menschen haben sogar eine Ganztagsbetreuung für ihren Vierbeiner somit sind Schäden an der Wohnung so gut wie ausgeschlossen. Passieren kann immer mal was aber dafür haftet doch die Tierhaftpflicht.

    Soviel ich weiß kann man doch gar nicht grundsätzlich Tierhaltung verbieten. Vögel/Hasen/Kaninchen sind doch von einem Tierhalteverbot ausgenommen.
    Natürlich ist es schöner wenn das Meerschwein einen Garten hat. Es kann aber auch drin artgerecht gehalten werden. Man kann z.b Käfige selbst bauen die drei bis vierstöckig sind.

    Und in den meisten Hochhäusern gibt es auch Fahrstühle somit ist das auch kein Problem für den Hund wenn er im obersten Stockwerk wohnt.

    Außerdem würde mich interessieren wie die artgerechte Haltung von Schlangen und Reptilien allgemein draußen aussieht bei dem schönen Deutschen Wetterbedingungen.


    Meine Hündin hat sich meines er achtens nach sehr wohl in der 2Zimmer Wohnung gefühlt. Wir hatten sowohl Main als auch den Wald praktisch vor der Tür trotz der kleinen wohnung hat es ihr an nichts gefehlt und ja ich würde es wieder so machen... leider gibt es aber auch die Vermieter die sich nicht mit einem gut erzogenen(evtl nachweislich BH Prüfungsschein), Tagesbetreutem Haftpflichtversichertem Hund zufrieden geben war ich wiederum sehr schade finde da es dann leider nicht einfach ist eine Wohnung zu finden und manche Menschen ihren Begleiter dadurch wiederum abgeben.
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  8. #8
    Basihma, Billie und Nafia Avatar von Rosemarie Karsten
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von jalu-jindo Beitrag anzeigen
    Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

    Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

    Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

    Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.
    Barbara


    Völliger Quatsch mit Soße!

    Meine Schwester lebt mit ihrem Mann und Hund ( Dackel ) Benny seit 12 Jahren in einer Eigentumswohnung im Hochhaus.

    Dem Hund geht es sowas von gut! Er ist täglich drei Stunden in seinen Lieblingsgassigebieten spazieren und hat darüber hinaus noch seine kleinen "Ründchen" für die Geschäfte zwischendurch.

    Was ist das für eine grenzenlose Diskriminierung der HH, die in einem Hochhaus wohnen? - Unfassbar...
    Nafia und Bashira, Basihma und Billie im Herzen

  9. #9
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    Zitat Zitat von r.i.d.g.e. Beitrag anzeigen
    Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



    Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

    Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

    Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.
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    Gruss, Galathee
    mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
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    und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin

  10. #10
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.
    Wie du ja schon selbst festgestellt hast gibt es durchaus auch Menschen die ihren Hund nie oder nur kurz alleine lassen. Wieso verallgemeinerst du dann an sich sofort HH? Unter denen die ihren Hund 8std alleine lassen gibt es sicher auch welche die ihren mit auf die Arbeit nehmen können oder eine Betreuungsmöglichkeit für ihren Vierbeiner zu Verfügung haben.

  11. #11
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    Avatar von chilli09
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    Also ich möchte aus Bequemlichkeit nie im Leben auf unseren Garten verzichten. Die Hunde gehen gerade im Sommer hundertmal rein und raus. Sonne tanken auf dem Rasen, abkühlen auf den kalten Fliesen. Und wenn ich da jedesmal raus müsste, könnte ich mir gleich ein Zelt im Park aufstellen. Meine Freundin hält ihren Hund in einer 50qm Wohnung im zweiten Stock. Wohnt neben einem Park und der Hund kommt im die Arbeit mit. Funktioniert genau so. Ich bin davon überzeugt, dass Hunde extrem anpassungsfähig sind und wir als Menschen ihnen immer unsere Ansprüche unterstellen.
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  12. #12
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    Zitat Zitat von galathee Beitrag anzeigen
    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

    Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.
    Wer schrieb hier von irgendwelcher Zeit vom alleine bleiben? heisst das das Deine Hunde >8 Stunden alleine bleiben müssen - aber Du das ok findest weil Du einen Garten hast?

  13. #13
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    sag mal, hast du den ersten absatz gelesen ?
    Martina

    mit Elainee, Kunjani und Tisha

  14. #14
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von r.i.d.g.e. Beitrag anzeigen
    Wer schrieb hier von irgendwelcher Zeit vom alleine bleiben? heisst das das Deine Hunde >8 Stunden alleine bleiben müssen - aber Du das ok findest weil Du einen Garten hast?
    Hmmmm.... kannst Du zwei Aussagen auseinander halten und mehr als einen Absatz lesen?
    Geändert von galathee (23.03.2013 um 21:55 Uhr)
    Gruss, Galathee
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