Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:
Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.
Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.
lg Monika


76Likes
LinkBack URL
Über LinkBacks


Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.

Themenstarter
*23.06.2009 und Leo,
*02.04.2012

Ein Vermieter, der EINE Wohnung zu vermieten hat, wird nicht mehr an Hundehalter vermieten, wenn er richtig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Da kannst du auch 500 Wohnungen ohne nennenswerten Schaden vermietet haben.

Lesezeichen