Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:

Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.

Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.

lg Monika