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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Monika, ich denke diese Klausel ist noch unwirksamer als die zuvor angegriffenen. ;-)

    Pete, der Hundehaltung in der Mietwohnung als Vermieter nicht zuließe
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Christl
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Geändert von Christl (21.03.2013 um 15:28 Uhr)
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    Bahari,
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    I just close my eyes and you're in my dreams.
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  3. #3
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Hallo Pete, begründe doch mal deine Aussage!
    marta & die berliner schnauzen
    (gsd gibt es in Berlin viele hundefreundliche Vermieter)
    sternwinkelmann likes this.

  4. #4
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    ich würde mich nicht zu früh freuen. die leittragenden werden letztendlich die hunde sein. da wird der ein oder andere sich einfach nen hund nehmen weil sie denken....hach da kann ja nichts passieren...da gibt es dieses urteil und schwupps müssen sie feststellen das da der einzelfall geprüft wird und oh schreck der hund muss wieder weg.

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von galathee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

    Das freistehende Haus, mit Hof und Garten, ist an Hundehalter vermietet worden, allerdings mit bestimmten Auflagen. Der Hund war bereits sehr alt und wir haben vereinbart, dass dieser Hund mit einziehen darf. Die Genehmigung für einen evtl. Nachfolger habe ich mir vorbehalten und hätte diese nicht gegeben, wenn die Tierhaltung nicht ok gewesen wäre oder wenn ich hätte feststellen müssen, dass Türen etc. leiden bzw. der Hof voller Haufen liegt. Es war alles in bester Ordnung und da der Hund jetzt gestorben ist, habe ich die Mieter angesprochen und ihnen die Erlaubnis erteilt. Allerdings wollen sie aus Altersgründen keinen Hund mehr halten.

    Das BHG Urteil ist sicher kein Freischein und ein sauber formulierter Mietvertrag kann Hundehaltung nach wie vor ausschließen.
    Gruss, Galathee
    mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
    Ex-Nothund Garay des Portes da la Moria (*17.12.2011)
    und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin

  6. #6
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von galathee Beitrag anzeigen
    Ich bin selbst Vermieter und habe es so gehandhabt, dass ich in der Eigentumswohnung (2-Zimmer Whg in einem 7-Parteien Objekt) die Hundehaltung ausgeschlossen habe. Warum? Weil diese Wohnung in all den Jahren immer nur an Single-Vollzeit-Berufstätige vermietet war, weil sie keinen Zugang zum Garten hat, weil sie im OG lag. Das deckte sich nicht mit meinen Vorstellungen von artgerechter Haltung.

    .
    Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



    Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

    Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
    milson, coramadden, pooky and 2 others like this.

  7. #7
    jalu-jindo
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

    Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

    Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

    Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.


    Barbara

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von galathee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von r.i.d.g.e. Beitrag anzeigen
    Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



    Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

    Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

    Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.
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    Gruss, Galathee
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  9. #9
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Ich hätte kein Problem damit, eine Wohnung an jemanden mit Hund zu vermieten - allerdings müssen die Umstände nebst Lage/Ausstattung der Wohnung und des Hauses stimmen und ich das Gefühl haben, dass sich um den Hund auch adäquat gekümmert wird.

    Bei Katzen sieht die Sache schon wieder anders aus - ich kenne zu viele Wohnungen, in denen man "Katze" überdeutlich olfaktorisch wahrnehmen kann - yeuch!

    Ich würde beispielsweise keine Wohnung an hardcore-Raucher vermieten - das finden sicher auch viele Menschen diskriminerend, ist mir aber Hupe. Ich stelle den Wohnraum, also kann ich auch einige Bedingungen fest legen.
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    Nordhummel
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  10. #10
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Off-Topic:

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.l
    wundert dich das? mich nicht.

    meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
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  11. #11
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Heins Beitrag anzeigen
    Off-Topic:

    wundert dich das? mich nicht.

    meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
    Natürlich muss eine Haftpflicht mit einer Mrd. Deckungssumme bestehen, Hundekrankenversicherung selbstverständlich auch. Daneben muss Herr Rütter als Hundesitter zur Verfügung stehen, falls man mal einkaufen muss. Die Schafe fürs das natürliche BARFEN stehen im Stall und ein THP wohnt ganz klar nebenan. Ich würde unser Haus jederzeit an Bekannte mit Hunden vermieten, meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich. Auch in einem Hochhaus kann ein Hund glücklich alt werden. Und in einem parkähnlichen Garten nebst Villa verfällt die Dogge am Kamin in schwerste Depression ....
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  12. #12
    jalu-jindo
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Rosemarie,

    es liegt mir fern, irgendjemand wegen seines Wohnen zu diskriminieren, sollte das so rübergekommen sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich komme vom Land, hier gibt es lediglich ein paar Hochhäuser für den sozialen Wohnungsbau, mehr nicht.

    in den Großstädten ist das anders, das weiss ich schon, dort würde ich auch keinen Hund halten wollen (ich weiss, Protest ist schon vorprogrammiert). Aber so sind die Ansichten halt verschieden.

    Christl,

    wenn Du als Alleinerziehende mit Hund auf dem Land nach einer Wohnung fragst, ja warum denn nicht? Nachfragen und plausible Erklärungen würdest Du schon liefern müssen wegen der Auslastung des Hundes, wenn alles zu meiner Zufriedenheit verlaufen wäre, warum solltest Du die Wohnung nicht bekommen ?

    Julia,

    vielleicht liegt es an Deiner persönlichen Situation, warum Du Schwierigkeiten hast, eine Wohnung zu finden. Da ist Dein Hund zunächst mal zweitrangig.

    So, ich denke, alle unter einen Hut zu bekommen bei diesem Thema wird nicht gelingen.

  13. #13
    Mathuni
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von chilli09 Beitrag anzeigen
    ... meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich...
    Oh, ja... Meins auch.

    Wenn ich demnächst hier ausziehe, gibt es sage und schreibe einen einzigen "Hundeschaden", der auszubessern ist: Ein Kratzer in der Wandfarbe (! nicht mal bis in den Putz) neben der Haustür durch eine Hundekralle. Der Fußboden hat kaum gelitten. Das wirklich wenige Leiden wurde vor allem von Runterfalldingern von uns Menschen erzeugt und fällt wohl unter "normalen Gebrauch", aber stammt nicht von den Hunden. Juniors Liste ist da deutlich länger und nicht mal eben in 5 Minuten mit Farbe und einem Pinsel zu beseitigen, und auch ich selber kann mit meinem Schusseltum deutlich mehr beitragen als die Hunde. Das ist alles insgesamt nix Großartiges, aber ich mach es halt noch, bevor ich ausziehe - und Moki ist da der intensivste Ursachenfaktor.

    Die paar Hundepieselflecken auf dem Rasen vor dem Haus zähl ich nicht mit - auf einen Fleck von Rose kommen zehn von Vermieters Hund und da stört sich auch keiner dran. Wenn ich mich bei den Mitbewohnern und den Vermietern entschuldige, krieg ich nur zu hören: "Jessas, mach kein Theater - das sind halt Hunde und gut ist es..."

    Wirklich leicht zieh ich hier nicht weg und je näher der Umzug rückt, desto schwerer wird mir das Herz...

    LG

    Susanne
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  14. #14
    Mathuni
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    Ich finde vor allem die logische Schlußfolgerung interessant.

    Für mich ist es noch nachvollziehbar, dass ein Vermieter, der mit Hunden generell gar nix am Hut hat, nicht unbedingt Mieter mit Hund will. Wenn ein selbst hundehaltender Vermieter aus dem Grund keine Mieter mit Hund will, weil die Hunde Türen zerkratzen, den Fußboden ruinieren oder den Garten zuhäufeln - dann scheinen die Vermieterhunde ja ein ganz schönes Tohuwabohu zu veranstalten. Oder woher kommt das Negativbild sonst?

    Ich hätte überhaupt kein Problem damit, an Leute mit Hund zu vermieten. Genauso, wie ich mir die Leute angucke (und auch bei hundelosen Mietern saftig ins Klo greifen kann), guck ich mir dazu halt dann auch die Hunde und den Umgang mit den Hunden an. In meiner ehemaligen Vermieterzeit war mein größter Missgriff zwar ein Mieter mit Hund - aber das lag am Menschen selbst und nicht am Hund. Ohne Hund wäre der auch kein besserer Mensch gewesen.

    LG

    Susanne - die heilfroh ist, dass es auch Vermieter gibt, die an Hundehalter vermieten, sonst dürften Buki und Rose über RRiN an Eigenheimbesitzer vermittelt werden oder wir hätten als Adresse "Unter der Brücke 1b"
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  15. #15
    erhaben schwebend Avatar von Joe Black
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    na, da bin ich ja nun richtig zuversichtlich, wenn ich denn wirklich demnächst mit kaya eine neue bleibe im norden suchen sollte
    hier brauch ich gar nicht zu fragen

    ich wohne mit kaya zur miete, seitdem ich sie habe, in wohnungen unterschiedlicher größe und bisher gab es weder von nachbarn, noch von vermietern irgendwelche klagen deswegen oder schäden im wohnraum... schade, dass menschen (egal in welchem bereich) dazu neigen, alle über einen kamm zu scheren...
    Mit manchen Menschen über Hundeerziehung und Verhalten zu diskutieren, ist wie nem Blinden ein Buch schenken...

  16. #16
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.

    Auch wir haben schon an eine Familie mit Hund vermietet und haben mehr oder weniger Glück gehabt. Zwar machte der Hund keinen Schaden, allerdings wurde der Boxermischling (obwohl Mutti nicht extern arbeitete und sich hauptberuflich um die beiden Kinder kümmerte) 12 - 16 Std. pro Tag (!) alleine gelassen und die Leute waren auch noch stolz darauf, dass der Hund das so toll mitmachte, nicht die Wohnungseinrichtung zerstörte und dabei auch noch ruhig war.

    Es ist so ähnlich wie beim Welpenkauf: man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen und wenn man mal einen richtigen finanziellen Schaden oder auch einfach "nur" einen Haufen Ärger deswegen hatte, kann ich verstehen, dass man da ablehnend wird.

    Leider sind die Maßstäbe, die hier an Hundehaltung gelegt werden, nicht der Standard. Da braucht man sich nichts vorzumachen.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Geändert von Stefanie R. (22.03.2013 um 18:08 Uhr)
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  17. #17
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen? Und warum soll kein Dackel oder Katze in einem Hochhaus wohnen? Ne Rassekatze, für die ich viel Geld bezahle, würde ich sicher nicht auf die Straße lassen!

    Allerdings würde ich mir die Mieter sehr genau angucken, ich denke ein bissel sieht man schon, wie sie mit Kind und Hund umgehen, und wenn mir das nicht paßt, dann bekommt die Wohnung nen anderer. Das hat aber was mit Sympathie zu tun und nicht mit Hund ja oder nein.

  18. #18
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von aron2000 Beitrag anzeigen
    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen?
    Wenn man wie wir in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, kann man das genauso schwer ertragen wie eine alleinerziehende Mutter, die aus lauter Überforderung ihr Kind jeden Tag verprügelt.

    Die Leute machten einen guten Eindruck und waren überaus sympathisch, sonst hätten sie die Wohnung nicht bekommen. Die Miete kam auch regelmäßig. Das ist aber nun einmal nicht alles, wenn man sich das jeden Tag angucken muss. Unser Glück war, dass sie damit einverstanden waren, dass wir den Hund mittags erlösten. Das war unser Einstieg in die eigene Hundehaltung. Somit müsste ich ihnen eigentlich dankbar sein.

    Ich betrachte nur die Wohnung als Objekt und nicht die darin wohnenden Lebewesen. Irgendwie muss das auf beiden Seiten passen. Das entwickelt sich möglicherweise anders, wenn Haus und Vermieter räumlich getrennt sind.

    Mit Hund im Hochhaus hätte ich persönlich auch kein Problem, sofern da ein Fahrstuhl vorhanden ist und die Umgebung Spaziergänge zulässt.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
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  19. #19
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich war mit Hund auch Mieterin - das war überhaupt kein Problem. Es war im übrigen eine DG-Wohnung im vierten Stock in der Fussgängerzone einer mittelgrossen Stadt. Geht alles. Ist auch verantwortungsbewusst machbar. Es kommt auf das WIE an, und da schaue ich schon hin.

    Verallgemeinerungen führen nicht weiter - und genau das besagt doch das vorliegende Urteil. Es kommt auf den Einzelfall an.

    An moralinsaure Schwindelprediger würde ich übrigens eine Wohnung auch dann nicht vermieten, wenn es die letzten Mieter auf Erden wären. Dann lieber trocken Brot.
    Geändert von SaBine (22.03.2013 um 19:54 Uhr)
    Nordhummel
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  20. #20
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.
    [...]

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Wir hatten bis vor 10 Jahren in Berlin, Dresden, Köln und Bonn über 130 Objekte (MFH) in der Vermietung/Verwaltung.
    Ich klopfe also keine Sprüche, da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne.
    Sicher hatten wir auch schon mal Ärger mit Hundehaltern, aber in den vielen Jahren und bei den Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme. Wenn es Probleme gab, dann mit den leidigen Diskussionen um NKs und deren Abrechnung sowie Kinderlärm. Letzteres ist zwar traurig aber wahr. In meiner Erinnerung spielten Probleme mit Hundehaltern wg. Vernachlässigung, Lärm- und Geruchsbelästigung, Schäden, Mietausfall keine wahrnehmbare Rolle.

    Gerade Hundehalter als Vermieter sollten in dieser Diskussion mit mehr Toleranz an die Entscheidung gehen, ob der nächste Mieter auch Hundehalter sein darf.
    Christl and C.Froehling like this.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  21. #21
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    n Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme.
    Und was hilft das bezüglich meiner Aussage? Ein Vermieter, der EINE Wohnung zu vermieten hat, wird nicht mehr an Hundehalter vermieten, wenn er richtig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Da kannst du auch 500 Wohnungen ohne nennenswerten Schaden vermietet haben.

    Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
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  22. #22
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
    ...

    Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Ich auch nicht, ganz im Gegenteil. Trotz aller schlechten Erfahrung.
    Und nein, das ist nicht rational
    Stefanie R. and Joe Black like this.
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

    Ivan Svitak

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