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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #11
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    Geändert von Juchhu (22.03.2013 um 13:35 Uhr) Grund: Zeitform korrigiert. Wir haben erst gefragt und dann angeschafft!-)))
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

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