Viele Hundebesitzer/innen handeln oftmals falsch, wenn es um Beißereien geht. Zu behaupten, dass ein 14 jähriger eine Beißerei von drei Hunden auf jeden Fall trennen würde, empfinde ich auch wieder als pauschalen Quatsch (sorry). Auch ein 14 jähriger kann aus Vorsicht, Wissen oder Angst richtig handeln, nämlich nicht versuchen zu trennen.
Nach Rücksprache mit einem Richter vom Oberlandesgericht müssen wir hier relativieren...Auch hier pauschalierst Du. Handelt es sich um einen "bösen" Hund und man hätte voraussehen können, dass so etwas passiert, hätte der Junge nicht mit dem Hund gehen dürfen. Handelt es sich um einen "normal freundlichen " Hund, der dem Jungen gehorcht und man erfährt, dass das Verhalten nicht vorauszusehen war, gibt es keinen Grund, warum der Junge nicht mit dem Hund hätte gehen dürfen. Was die Versicherungen betrifft, gibt es solche und solche. Bei meiner z.B. ist ALLES abgedeckt und es gibt auch kein Mindestalter für eine Hundeführung.Ich glaube kaum, daß ein Richter auf seine Frage, wieso ein 14-jähriger allein mit einem Hund unterwegs war, Dein o. g. Zitat besonders milde stimmen würde - im Gegenteil. Und wenn der Besitzer noch mehr Pech hat, dann holt sich die Versicherung ihre Kosten von ihm zurück, denn es gibt immer mehr Versicherer, die eine Kostenübernahme in solchen Fällen ablehnen.
Das muss ich jetzt persönlich nehmen. Alle Hundebesitzer, die mich kennen, wissen, dass mein Denken eigentlich in die andere Richtung geht, aber ich will Dir das hier und jetzt nicht näher erläutern.Und genau dieses Denken, was Du hast, wird es irgendwann sein, das dafür verantwortlich ist, daß der Gesetzgeber (wieder einmal) verschärfte Hundeverordnungen beschließt.
Erst einmal vorab, was nennst Du einen richtigen und was einen falschen Hund??? Ich sehe das Problem grundsätzlich bei den Besitzern und nicht bei der Rasse. Und wenn ich bestimmen dürfte, hätten eine Menge Leute eben für dieses Beispiel keinen RR und wahrscheinlich auch keine andere Rasse....Wenn Du das für pauschalen Quatsch hälst - bitte! Ich tue das nicht, denn es gibt diese Vorkommnisse und warum es noch keine verschärften Gesetze gibt, liegt daran, daß bislang die 'falschen' Rassen daran beteiligt waren.
Laß das obige Szenario mit den 'richtigen' Rassen nur 3 - 4 mal in Deutschland passieren. Die Presse wird sich 'dankbar' darauf stürzen, steigert es doch die Auflagen und die Politik wird sich dann um den 'Rest' kümmern.
Soweit mir bekannt ist, war der RR nur in Bayern ein sogenannter Listenhund, bekannter Weise sehr lange, aber auch nur aus Versehen. Und weil es versehentlich so lange gedauert hat, ihn in Bayern von der Liste zu nehmen, haben teilweise auch heute noch einige Versicherungen nichts von der Rücknahme mitbekommen und somit gibt es bei einigen Versicherungen Zuschläge bei der RR Versicherung, fälschlicher Weise (Bürokratie)....So war es damals, als ein paar Hirnis die sog. Kampfhunde für ihre Selbstdarstellung mißbraucht haben, plötzlich alle SoKa unter Generalverdacht standen und Listen erstellt wurden, auf denen u. a. auch unsere RR standen (in dieser Zeit als SoKa waren unsere RR lt. BGH 'gefährliche Waffen'!). Und ich befürchte, so wird der Gesetzgeber irgendwann wieder handeln (müssen), weil es auf freiwilliger Einsichtsbasis nicht zu funktionieren scheint.
Ich würde sagen Herr Gibran har Recht, nur Du hast es falsch angebracht. Es geht nicht um das Gesetz, sondern um die Befähigung, einen Hund zu führen. Auch da kenne ich so einige junge Menschen, die das besser können, als manche Erwachsenen.Und was das 'ich habe mit 13 Jahren....' angeht, so kann man die Zeit von 'früher' nicht mit der heutigen vergleichen. Wie sagte Khalil Gibran so schön: 'Denn das Leben läuft nicht rückwärts, noch verweilt es im Gestern.' Wir müssen nach den heutigen verschärften Gesetzen handeln und nicht nicht unserem Tun von 'früher' nachhängen.
Meines Wissens hat das nur mit Versicherungstechnischen Gründen zu tun.Ach ja, in den Tierheimen, die ich kenne, müssen die Ausführer mindestens 16 Jahre, in manchen sogar 18 Jahre sein. Irgendeinen Grund müssen die doch dafür haben, oder....?
Und zu guter Letzt: Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt gibt es ein Mindestalter zum Führen von Hunden nur bei Rasselistenhunden, man muss 18 Jahre alt sein. Ansonsten heißt es, der Hund muss der Person im "normalen" Maß gehorchen. Szenarien, wie Du sie ausmalst, dass 2 Hunde den dritten angreifen, sind nicht vorhersehbare Dinge, die nichts mit dem Ausführen zu tun haben. Aber ich gebe zu, es gibt natürlich Ausnahmen. Gestern erst sah ich einen etwas 10 jährigen Jungen, der zwei ausgewachsene Berner Sennhunde ausführte. Hier sehe ich die Sorgfaltspflicht der Eltern als sehr fahrlässig an.....
LG Karsten
@ Ulli
Ein Mindestalter von 16 Jahren gibt es bei der Jägerprüfung, gilt aber nur mit der Einverständniserklärung der Eltern.


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