Also mit Ordnungsamt, Tierschutz oder ähnlichen Aktionen wird dem Hund nicht geholfen. Wie schon geschrieben, ist die Zwingerhaltung nicht verboten und wo ein Hund seine "Bleibe" hat kann nicht vorgeschrieben werden, auch nicht bei Rassen, die "ganz anders" sind als andere Hunde.

Auch ist es egal, ob sich der Hund auf 8 m² oder auf 10 m² langweilt. Ein gut ausgestatteter Zwinger, der gelegentlich zur "Aufbewahrung" oder als "Schlafplatz" dient, ist nicht schädlich.

Die fehlende Abwechslung, der fehlende Sozialkontakt und Auslauf sowie Langeweile sind nicht zu akzeptieren und viel schädlicher. Sie müssen beseitigt werden.

Versuch? Geht mit Eurem RR hin, klingelt und fragt, ob Interesse besteht gemeinsam spazieren zu gehen - nach dem Motto "seltene Rasse, toll, dass es einen zweiten RR hier gibt, spielen mit Artgenossen".

Gruß Michael