Wenn ihr den ersten zunächst freundlichen Kontakt aufnehmt, versucht mal rauszufinden, von welchem Züchter der Hund ist (auch um diesen dann ggfs. zu informieren).
Die Kaufverträge, die ich so kenne, verbieten allerdings alle die Zwingerhaltung! Ich würde in so einem Fall davon ausgehen, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt ist und den Hund zurückholen unter Erstattung des Kaufpreises.